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  25.05.2013 Ferienhaus Ostsee

Patientenfahrten

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

Versicherte haben seid dem 01.04.2004 zu Fahrtkosten eine Zuzahlung zu leisten.

Die Zuzahlung beträgt gemäß § 61 SGB V 10% des Fahrpreises, jedoch mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro je Fahrt. Bei Fahrten unter 5,00 Euro ist der Fahrtpreis zu zahlen. Zuzahlungen sind zu jeder von Ihrer Krankenkasse genehmigten Fahrt (jeweils Hin- und Rückfahrt) zu leisten. Sie sind auch bei Fahrten zu stationärer Behandlung sowie in den Ausnahmefällen der genehmigungsfreien Fahrten nach § 115 a und b SGB V (ambulante Operationen, vor- u. nach stationäre Behandlungen) zu leisten.

Diese Zuzahlung erscheint auf den ersten Blick sehr hoch.

In § 62 SGB V hat der Gesetzgeber allerdings festgelegt, daß die Summe aller Zuzahlungen innerhalb eines Jahres auf die sogenannte Belastungsgrenze, 2 % der zum Lebensunterhalt verfügbaren Bruttoeinnahmen, begrenzt ist. Für chronisch Kranke gilt 1 % als Belastungsgrenze. Wichtig ist, daß zum Erreichen der Belastungsgrenze sämtliche Zuzahlungen, gleich ob zu Fahrtkosten, Arzneimitteln, Kur-, Reha- u. Krankenhausleistungen, zu Anwendungen usw. zusammengerechnet werden. Erfordert Ihre Therapie über einen längeren Zeitraum eine hohe Behandlungsfrequenz, ist deshalb davon auszugehen, daß Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze für das Jahr bereits innerhalb der ersten Wochen des Jahres erreichen. Stellen Sie sofort nach Erreichen Ihrer Belastungsgrenze einen Antrag auf Befreiung von weiteren Zuzahlungen., da nach ersten Erkenntnissen die Rückerstattung überzahlter Zuzahlungen nicht vorgesehen ist !!!



Lassen Sie sich noch im laufenden Jahr Ihre persönliche Belastungsgrenze für das kommende Jahr von Ihrer Krankenkasse errechnen.

Wichtig:

Lassen Sie sich alle Zuzahlungen quittieren. Sammeln Sie die Beläge sorgfältig.

Stellen Sie umgehend einen Antrag auf Befreiung von weiteren Zuzahlungen, wenn die Summe der geleisteten Zahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht hat.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr langjähriges Beförderungsunternehmen z. B. Otti´s Taxi für den Raum 26409 Wittmund / Friedeburg & Umgebung. Es hält die erforderlichen Anträge für Sie bereit.

Alle gemachten Angaben erfolgen nach besten Wissen, ohne Übernahme einer Haftung. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre Krankenkasse!

Ferner stellen die gemachten Informationen keine Rechtsberatung dar, hierzu kontaktieren Sie bitte Ihren Rechtsbeistand!